Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und solange Vorrat, Preisänderungen vorbehalten. Auf unseren regelmässigen Touren erfolgen die Lieferungen ab CHF 500 Umsatz franko Domizil (Talbahnstation). Für Sendungen unter CHF 500 Umsatz wird eine Transportpauschale von CHF 60 berechnet. Damit wir gemäss unserem Tourenplan ausliefern können, benötigen wir Ihre Bestellung spätestens am Vortag des gewünchten Liefertermins bis 14.00 Uhr. Unsere Preise sind Nettopreise, Skonto-Abzüge werden nicht toleriert. Die MwSt ist in unseren Preisen nicht enthalten, sie geht zu Lasten des Kunden. Unsere Rechnungen sind innert 14 Tagen netto zu begleichen. Für verspätete Zahlungen verrechnen wir 8% Verzugszins.

Frischfleischregelung Retouren:

1. Um die optimale Haltbarkeit zu gewährleisten, muss bei der Lagerung und der Distribution des Fleisches sichergestellt werden, dass die Kühlung auch bei den nachgelagerten Distributionsstufen bis hin zum Endverbraucher ausnahmslos innerhalb der geforderten Kühltoleranz von 0° bis +2° C bleibt.

2. Bei Reklamationen übernehmen wir die Verantwortung nur bis zum 10. Tag nach Auslieferung.

3. Bei Retouren mit Reklamationsgrund "pH> 6.1" muss der festgestellte pH-Wert auf unserem Retourschein erwähnt werden. Falls sich der zu hohe pH-Wert bei unserer Nachprüfung bestätigt, werden wir Ihnen die Ware gutschreiben.

Online Versteigerung

Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion ein höheres Gebot abgibt. Massgeblich ist die offizielle Laufzeit Online-Auktion.

Bei Sofortkauf erlischt das Angebot.

Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich ohne MWST. Der Verkaufspreis umfasst die Liefer- und Versandkosten.

Lieferung erfolgt, sofern beim Angebot nicht anders erwähnt, unmittelbar nach dem Zuschlag zum nächst möglichen Liefertermin (Tourenplan) oder nach Vereinbarung.

Teilnahmeberechtigung

Alle registrierten Kunden der Firma Bischofberger AG oder die dazu aufgeforderten Teilnehmer.

Grundsätze zu Systemausfällen

Ein Systemausfall liegt vor, wenn aufgrund einer unvorhergesehenen Störung des Systems, keine Gebote auf Artikel abgegeben bzw. Festpreisartikel gekauft werden können.

Sobald der Syystemausfall behoben ist, wird die Versteigerung weitergführt.